Satzung
des Evangelischen Arbeitskreises
der Christlich Demokratischen Union Thüringen
Präambel
In dem Bestreben, die aus evangelischem Glauben erwachsenen Maßstäbe für unser politisches Handeln zu bedenken, den evangelischen Kirchen unseres Freistaates ein offener Gesprächspartner zu sein, die evangelischen Mitmenschen für den Unionsgedanken zu gewinnen, der historischen Aussöhnung der christlichen Konfessionen in der Union Bestand zu verleihen, das besondere reformatorische Erbe Thüringens zu bewahren .und zu mehren, gibt sich der Evangelische Arbeitskreis der Christlichen Demokratischen Union im Freistaat folgende Satzung.
§ 1 Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des EAK Thüringen ist jede Person, die der CDU angehört und evangelischen Bekenntnisses ist. Zum evangelischen Bekenntnis zählen alle Glieder der evangelischen Landeskirchen in Deutschland sowie der in der „Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen“ (ACK) versammelten bzw. mit ihr verbundenen protestantischen Kirchen und Gemeinschaften. Jeder, der sich mit den in der Präambel niedergelegten Zielen und Grundsätzen des EAK identifiziert und keiner anderen Partei oder mit der CDU sonst konkurrierenden Gruppierung angehört, kann als beratendes Mitglied (ohne Wahlrecht) mitarbeiten.
§ 2 Organisation
Der Evangelische Arbeitskreis der CDU Thüringen gliedert sich in den Landesarbeitskreis und regionale Arbeitskreise.
§ 3 Organe des Landesarbeitskreises
Organe des Landesarbeitskreises sind die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand. Sie sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen worden ist. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
§ 4 Landesmitgliederversammlung
Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Arbeitskreises. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen und wird durch den Landesvorstand einberufen. Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt.
§ 5 Aufgaben der Landesmitgliederversammlung
Die Landesmitgliederversammlung beschließt die Satzung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU Thüringen und die Grundsätze seiner Arbeit. Die Landesmitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Sie wählt den Landesvorstand.
§ 6 Landesvorstand
Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und bis zu 12 weiteren Mitgliedern. Es können Ehrenvorsitzende gewählt werden. Der Landesvorstand kann ständige Gäste einladen. Außerdem gehören dem Landesvorstand die Mitglieder des Bundesvorstandes des EAK der CDU/CSU an, soweit sie aus Thüringen kommen. Der Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte und ist der Landesmitgliederversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
§ 7 Mitgliederbeiträge
Mitgliederbeiträge werden nicht erhoben.
§ 8 Schlussbestimmung
Die Satzung wurde durch die Landesmitgliederversammlung am 8. Mai 1996 in Jena beschlossen und trat am gleichen Tag in Kraft. Die Veränderung der Satzung wurde auf der Landesmitgliederversammlung am 2. Dezember 2008 in Weimar beschlossen und tritt am gleichen Tag in Kraft.